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1000 Euro und mehr in wenigen Stunden „verdienen“

„Ha, wieder so ein reißerischer Titel, um Klicks zu bekommen“, könntest du jetzt denken. Aber weit gefehlt. Wie genau das mit den „1000 Euro verdienen“ funktioniert und was du tun musst, erkläre ich dir in diesem Artikel. Es geht – tatatataaaa – um das Thema Steuererklärung. Glaube mir, viele lassen einfach so große Geldscheine auf der Straße liegen. Den Staat freut es, denn so kann er die Milliarden für andere (mehr oder weniger sinnvolle) Projekte nutzen. Aber wir wollen uns das Geld natürlich zurückholen und können damit wiederum sparen und unsere Investments stärken oder uns einen lang gehegten Wunsch erfüllen.

Laut dem statistischen Bundesamt lag die Steuerrückerstattung für das Jahr 2015 bei 1007 Euro. Eine Menge Geld, um sie nicht zurückzuholen. Also ran an den Speck und mach deine Steuererklärung!

Fristen der Steuererklärung

Falls du verpflichtest bist die Einkommensteuererklärung abzugeben, hast du für das Steuerjahr 2021 bis zum 31.07.2022 (weil das ein Sonntag ist, ist der 1. August 2022 der Stichtag) Zeit. Wenn du die Steuererklärung über einen Steuerberater anfertigen lässt, ist die Frist deutlich länger. Für alle, die freiwillig abgeben, gilt eine rückwirkende 4-Jahres-Frist. Das heißt für das Steuerjahr 2021 könntest du noch im Jahr 2025 eine Steuererklärung abgeben.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung

Wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgeben willst: Du solltest dir vorher ausrechnen, ob du etwas vom Staat wiederbekommst. Wenn ja und du nicht auf das Geld angewiesen bist, kannst du die Frist der Steuererklärung auch ausreizen.

Warum?

Der Staat erstattet dir pro Monat 0,15% Zinsen auf deine Steuerrückerstattung. Allerdings erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Das ist ein nettes Zubrot in Zeiten der Niedrigzinsen. Wer jetzt stutzig wird, dass das doch mal 0,5% Zinsen pro Monat waren, dem sei gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht das gekippt hat.

Aber Achtung: Wichtig ist, dass du erstens nichts nachzahlen musst, denn dann zahlst DU die Zinsen an den Staat. Und zweitens, dass du das Geld wirklich nicht brauchst, ansonsten dauert es locker mal 3-6 Monate (je nach Finanzamt), bis du das Geld auf deinem Konto wiederfindest.

Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder selbst machen?

Es gibt 3 Wege, um zu deiner Steuerrückerstattung zu kommen. Über den Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder einfach selbst machen.

Der Steuerberater: Du suchst dir einen Steuerberater aus, bringst alle Unterlagen mit und er füllt dir die Zettel aus bzw. schickt sie über das Elster-Formular (so heißt das offizielle Steuerprogramm des Bundes) an dein zuständiges Finanzamt. Du musst nur noch unterschreiben und fertig.

Vorteil: Du musst dich um nichts kümmern, außer deinen Papierkram herauszusuchen – und das ist ja bekanntermaßen der nervigste Teil an der Steuererklärung.

Nachteil: Es ist teuer. Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei „normalen“ Arbeitnehmern der Steuerberater sein 0815-Programm durchzieht und dich NICHT unbedingt nach jeder Ausgabe fragt. Sehr ärgerlich, denn Kleinvieh macht auch Mist.

Der Lohnsteuerhilfeverein: Du zahlst eine Jahresgebühr, die abhängig von deinem Einkommen ist und kannst als Arbeitnehmer deine Steuererklärung ausfüllen lassen. Im Lohnsteuerhilfeverein sitzt fachkundiges Personal und steht dir mit Rat und Tat zur Seite.

Vorteil: gutes Kosten-Nuten-Verhältnis, klare Kosten von Anfang an.

Nachteil: Wenn du Unternehmer bist, wirst du nicht angenommen, denn der Steuerberater möchte auch noch Geld verdienen.

Selber machen: Du fuchst dich in die Thematik ein, liest ein gutes Steuerbuch (Konz!)* oder hast eine gute Steuersoftware. Die erste Steuererklärung wird länger dauern, definitiv. Aber die Lernkurve ist der Hammer! Außerdem gibt es das Paradoxon, dass Steuerneulinge teilweise Sachen als Werbungskosten ansetzen, die ein Steuerberater nie angegeben hätte – die aber durchgehen können.

*

Vorteil: Du sparst dir die Kosten und setzt dich selber mit dem Thema auseinander. Am Anfang mag das nervtötend sein, aber im Prinzip bleibt die Einkommensteuererklärung jedes Jahr gleich. Wenn du das System ein Mal verstanden hast, dann wirst du jedes Jahr schneller.

Nachteil: Der Zeitfaktor bei der ersten Steuererklärung. Bei Unternehmern kann das ganze auch schnell unübersichtlich werden bzw. der Steuerberater doch legale Steuertricks auf Lager haben.

Allgemeine Steuertipps zur Steuererklärung:

  1. Belege sammeln. Ich habe einen Schuhkarton, in den ich ganzjährig meine Kassenbons oder Rechnungen reinlege. Am Ende des Jahres wird alles nach Themen (nach Werbungskosten, Handwerkerrechnungen, Fortbildungskosten, Vermietung etc.) sortiert und so ist die Hälfte der Steuererklärung schon geschafft.
  2. Melde dich beim Elster-Programm (www.elster.de) an. Finanzämter bevorzugen in der Bearbeitung vor allem elektronisch eingereichte Einkommensteuererklärungen. Zudem zeigt dir das System gleich Unstimmigkeiten an und errechnet dir deine Steuerrückerstattung. Top!
  3. Ich bin ein Buchtyp, deswegen liegt bei mir auch der Konz herum. Geniales Buch mit vielen Steuertipps und Erklärungen.
  4. Schmeiß die Belege nach dem Abschicken der Steuererklärung nicht weg! Der Finanzbeamte könnte sie noch sehen wollen.
  5. Setz erstmal alles an Werbungskosten an, was dir so einfällt. Wenn es dem Finanzbeamten nicht passt, wird er es schon streichen 😉 Manchmal kommen Sachen durch, die beispielsweise ein Steuerberater nie so angesetzt hätte.
  6. Mach dir eine Kopie von den Daten, die du angegeben hast, insbesondere was die Werbungskosten betrifft.
  7. Prüfe IMMER den Steuerbescheid, den du bekommst! Oft haben die Steuerbescheide Fehler zu deinem Ungunsten. Vergleiche daher immer die Zahlen, die du eintippst (oder mit Stift eingetragen hast) mit denen im Bescheid. Am Anfang muss man sich ein bisschen durch den Bescheid wühlen, aber es lohnt sich in jedem Falle.
  8. Wenn dir eine Unstimmigkeit auffällt, hast du die Möglichkeit Einspruch dagegen einzulegen. Das solltest du immer schriftlich machen und zeitnah, denn du hast nur eine 4-wöchige Frist. Bei einem Einspruch, wird der gesamte Steuerbescheid vom Beamten nochmals geprüft.
  9. Wenn dir nur ein Zahlendreher aufgefallen ist, kannst du auch eine einfache Änderung beantragen. Dann wird nur dieser eine Punkt geändert. Auch hier gilt die 4-Wochen-Frist.

Spezielle Steuertipps

  1. Für Fahrten zur Arbeit gibt es bei einer 5-Tage-Arbeitswoche pauschal 220 Tage. Wenn du etwas drunter liegst, Glück für dich. Wenn du drüber liegst mit den Arbeitstagen, dann hast du den Nachweis über deine Arbeitstage (Jahreskontoaufstellung, je nach dem was es in deiner Firma gibt) in der Hinterhand, falls Nachfragen kommen.
  2. Alle Bücher, Zeitschriften, Arbeitsmaterialien, die (auch entfernt) etwas mit deiner Arbeit zu tun haben, kannst du als Werbungskosten ansetzen. Du arbeitest in der Finanzbranche und hast ein Finanz-Abo für die Aktienkurse – dann ansetzen.
  3. Falls du spezielle Arbeitskleidung hast, kannst du das ansetzen. Auch die Reinigen dieser Arbeitskleidung nicht vergessen.
  4. Wenn du dein Handy oder Laptop für die Arbeit brauchst, dann kannst du pauschal bis 20 Euro im Monat ansetzen für Telekommunikation – vorausgesetzt dir entstehen diese Kosten. 😉
  5. Spenden wirken zu 100% steuermindernd – du brauchst nur eine Spendenquittung vom jeweiligen gemeinnützigen Verein.
  6. Beiträge zu Berufsverbänden oder Sozialwerken kannst du mit angeben.
  7. Falls ihr als Paar eine doppelte Haushaltsführung habt, ist das eine wahre Goldgrube, denn da kann was Hausrat, Elektronik, Miete, Nebenkosten etc. so ziemlich alles angesetzt werden. Hier gilt umso mehr: Belege sammeln.
  8. Handwerkerkosten nicht vergessen: 20% von den Kosten können geltend gemacht werden.
  9. Es gibt einen Pauschbetrag (ja so heißt das in Steuerdeutsch) für die Kontoführungsgebühr. Es sind 16 Euro pro Jahr und Nase.
  10. Als Student füllst du natürlich auch eine Steuererklärung aus und hast dann in deinem ersten Arbeitsjahr eine dicke Steuerrückerstattung aufgrund deiner Studienkosten in den Jahren zuvor. Stichwort: Verlustvortrag.

Fazit

Am Anfang ist es müßig, aber letztlich lässt du bares Geld liegen, wenn du deine Einkommensteuererklärung nicht abgibst. Wenn es dir so gar keinen Spaß macht, dann suche dir den Lohnsteuerhilfeverein deines Vertrauens aus. Ansonsten viel Spaß beim Ausfindigmachen von Werbungskosten – bei mir ist das mittlerweile ein regelrechter Sport ;).

Natürlich bin ich kein Steuerberater und führe hier auch keine Steuerberatung durch, sondern gebe lediglich Tipps. Ich übernehme also keine Haftung. Das sollte klar sein 😉

In diesem Sinne: maximale finanzielle Erfolge!

Anna

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Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Levo

    Hallo,

    eine kleine Korrektur zu folgendem Zitat:

    „Außerdem gewährst du so dem Staat ein zinsloses Darlehen, was du viel besser anlegen kannst.“

    Das stimmt so nicht ganz. Dein „Guthaben“ beim Staat wird verzinst (genauso wie eine Nachzahlung): Ab dem 14. Monat nach Steuerentstehung mit ansehnlichen 0,5 % pro Monat. Für das Jahr 2019 beginnt der Zinslauf dementsprechend ab dem 01.04.2021, jeder angefangene Monat zählt. Die Zinshöhe ist angesichts der heutigen Zeiten zwar auf der Kippe, aber bis es da eine Entscheidung gibt, wird es wohl noch dauern.

    Gerade wenn es noch alte unerledigte Steuererklärungen gibt, kann sich das also durchaus lohnen 😉

    1. Finanzmedicus

      Hi Levo,
      danke für deine Anmerkung! Stimmt, das hatte ich so nicht auf dem Schirm. Korrektur wird folgen.
      LG Anna

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